Wie steht es um die deutsche Kapitallebensversicherung? Wenn man sich die seriösen Berichte dazu durchliest, ergibt der Pressespiegel ein schlechtes, sehr beunruhigendes Bild.
- Viele Versicherer sind nicht in der Lage, die Garantien über Kapitalerträge zu erwirtschaften.
- Vielen Lebensversicherern drohen sogar Finanzprobleme aufgrund der seit Jahren niedrigen Zinsen.
- Laut Managermagazin ist der geschätzte Reservestatus bei einigen Anbietern im Jahr 2027 unter 0 Euro!
- Die Generali Deutschland verkauft 4 Millionen Lebensversicherungsverträge.
- Selbst der Branchenprimus Allianz steht nicht mehr für seinen eigenen Lebensversicherer ein.
- Einige Pensionskassen haben die Leistungen gekürzt.
- Die BaFin untersagt der Deutsche Steuerberater-Versicherung (Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG) mit Bescheid vom 1. Oktober 2019 das Neugeschäft – ohne Worte!
- Garantiezins? Von wegen! Lesen Sie dazu § 314 VAG – Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen
Wir haben bereits einen Beitrag zur Kapitallebensversicherung geschrieben und möchten uns an dieser Stelle nicht wiederholen. Was ist die Lösung für Kunden, die in solchen Verträgen stecken? Das gilt auch für fondsgebundene Lebensversicherungen, bei denen das Lesen der Jahresmitteilung eine Schockstarre verursacht, weil das Vertragsguthaben deutlich weniger beträgt, als aus dem Angebot hervorgeht und die Entwicklung der Börse vermuten ließe. Der Notausgang aus verlustbringenden Verträgen kann die Rückabwicklung von Lebensversicherungen sein, damit bei einer Kündigung nicht nur der Rückkaufswert gezahlt wird. Viele Versicherer haben nämlich bei der Formulierung der Widerrufsklauseln nicht aufgepasst und die Verträge damit juristisch angreifbar gemacht.
Keine Lösung ist der Gebrauch eines Muster-Widerrufsformulars einer Verbraucherzentrale oder gar eines eigenen Entwurfes. Als Kunde sind Sie ein Amateur auf dem Gebiet und so werden Sie von einem Versicherer auch behandelt. Obwohl bereits ein Versicherer wegen Irreführung von Kunden abgemahnt wurde, macht es die Branche, trotz eines BGH-Urteils, den Kunden schwer, an ihr Geld zu kommen.
Schalten Sie daher einen Profi ein, der ausreichend Erfahrung mit der Materie hat und auch weiß, bei welchem Gericht in Ihrem Fall die Erfolgschance groß ist. Die Rückabwicklung ist Maßarbeit und kein Massengeschäft. Es gibt Spezialisten für bestimmte Konstellationen. Textbausteine und „Legal-Tech“ helfen nur am Anfang. Wir arbeiten hier mit einem Premium-Dienstleister zusammen.
Weitere Unterpunkte im Menü Altersvorsorge:
- Die gesetzliche Renteninformation
- Depot oder Versicherung?
- Kapitallebensversicherungen
- Rüruprente / Basisrente
- Riesterrente
- Kein Riester bei der Deka!
- Kein Riester bei der DWS!
- Kein Riester bei Union Investment!
Wenn Sie zum Thema Rückabwicklung von Lebensversicherungen beraten werden wollen, nehmen Sie gerne Kontakt per Telefon über die Button unten auf.