Versichert werden können die folgenden Gefahren: Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl, Elementarschäden, Glasbruch, Fahrraddiebstahl.
Wichtige Klauseln in der Hausratversicherung sind u.a.:
- Ist grobe Fahrlässigkeit versichert und wie hoch?
- Wie hoch sind Überspannungsschäden versichert?
- Sind Ihre Wertsachen ausreichend versichert?
- Sind Ihre Fahrräder ausreichend versichert?
Hinweis zur Glasversicherung:
Diese sollte in die Hausratversicherung eingeschlossen werden und nicht in die Wohngebäudeversicherung, weil dort nur die Außenverglasung versichert ist. Aber auch diese Regelung ist nicht bei allen Versicherern einheitlich. Wir prüfen das im Einzelfall gerne für Sie.
Hinweis zur Elementarschadenversicherung:
Viele Kunden begehen den Fehler, Elementarschäden (Überschwemmung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung) nur in der Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Wenn Ihr Haus oder auch der Keller in einem Mehrfamilienhaus überschwemmt wird, ist aber nicht nur das Gebäude beschädigt, sondern auch Ihr Hausrat. Zu diesem gehören auch lose verlegte Fußböden (schwimmend verlegtes Parkett oder Laminat, nicht verklebte Teppiche). Wenn Sie sich für eine Elementarschadenversicherung entscheiden, schließen Sie diese Gefahr auch in die Hausratversicherung ein.