Haftpflichtversicherungen

Privathaftpflichtversicherung

Die rechtliche Lage:

Gemäß § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sind Sie zum Schadensersatz verpflichtet:
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Die Haftpflichtversicherung ist aber nicht nur zum Bezahlen da. Der Versicherer prüft auch, ggf. mit eigenen Rechtsänwälten, ob der Anspruchsteller im Recht ist. Anderenfalls wehrt er den Anspruch für Sie ab. Das nennt sich passive Rechtsschutzfunktion.

Wichtige Klauseln in der Privathaftpflichtversicherung sind u.a.:

  • Ist eine Forderungsausfalldeckung enthalten? Wird hier ab dem 1. Euro geleistet und ist keine Selbstbeteiligung enthalten?
  • Sind die Klauseln „Gefälligkeitsschäden“ und „Schäden an geliehenen, gemieteten und gepachteten Sachen“ versichert? Ist auch hier keine Selbstbeteiligung enthalten?
  • Sind privater und beruflicher Schlüsselverlust versichert? Wie hoch? Gibt es eine Selbstbeteiligung?
  • Schäden während der Ausübung einer selbstständigen, nebenberuflichen Tätigkeit – Viele Kunden haben für Ihren Nebenberuf eine eigene Berufshaftpflichtversicherung, die sie sich sparen könnten.

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Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde

Selbst der gutmütigste Hund kann in einer unbeobachteten Minute einem Dritten direkt oder indirekt Schaden zufügen. Da das Bürgerliche Gesetzbuch in diesem Fall die vollständige Haftung des beteiligten Hundehalters vorsieht, können schnell Beträge entstehen, die dieser nicht ohne Weiteres aufbringen kann. Um einer finanziellen Notlage vorzubeugen, sieht der Gesetzgeber für jeden Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung vor, die die finanziellen Leistungen im Schadensfall übernimmt.

 

Sie sollten darauf achten, dass die Hundeversicherung möglichst viele Bereiche abdeckt, die Sie von einer Hundeversicherung abgedeckt sehen möchten. Beispielsweise kann Ihr Hund in einem Mietgebäude Tapeten und Elektronik angreifen. Eine geeignete Hundeversicherung sollte daher einen Einschluss bezüglich Mietsachschäden beinhalten. Relevant ist dieser Einschluss vor allem bei Tieren, die größtenteils in der Wohnung gehalten werden. Auch sollte eine Hundeversicherung möglichst tolerante Bedingungen aufweisen, einen Schaden durch Ihren Hund anzuerkennen. So sollte Ihr Versicherer auch dann für einen Schaden aufkommen, wenn Ihr Hund ohne Leine geführt wird, oder wenn ein Nachbar Ihren Hund spazieren führt. Aufgrund der Vielzahl verfügbarer Versicherungen steht es Ihnen frei, genau die Hundeversicherung auszuwählen, die exakt Ihren persönlichen Vorstellungen entspricht.

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Tierhalterhaftpflichtversicherung für Pferde

Jedem Pferd wohnt eine immense Kraft inne. Es kann sehr leicht eine Situation eintreten, in der Ihr Pferd einem Dritten Schaden zufügt. Da das Bürgerliche Gesetzbuch in diesem Fall die vollständige Haftung des beteiligten Pferdehalters vorsieht, können schnell Beträge entstehen, die dieser nicht ohne Weiteres aufbringen kann. Um einer finanziellen Notlage vorzubeugen, sieht der Gesetzgeber für jeden Pferdehalter eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung vor, die die finanziellen Leistungen im Schadensfall übernimmt.

Eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung deckt in der Regel nur die wichtigsten Einschlüsse ab, die notwendig sind, im Schadensfall Sie und evtl. beteiligte Dritte vor finanziellen Schäden zu schützen. Allerdings gibts es auch bei Pferdehalterhaftpflichtversicherungen Unterschiede in den Einschlüssen. So ist es beispielsweise möglich, den Pferdehalter gegen einen ungewollten Deckungsakt des Tieres zu versichern. Es ist auch möglich, Ihr Pferd für Aufenthalte im Ausland zu versichern. Auch bei der Pferdehalterhaftpflichtversicherung sind die Möglichkeiten zahlreich, eine optimale Absicherung zu erzielen.

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Haus- & Grundstückshaftpflichtversicherung

Als Besitzer eines Grundstückes sind Sie zu Schadensersatz verpflichtet, wenn Sie direkt oder indirekt daran Schuld tragen, dass Dritte auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommen. Da Sie für Schadensersatzleistungen in voller Höhe aufkommen müssen, ist es leicht möglich, dass Sie im Falle eines erlittenen Schadens schnell an Ihre finanziellen Grenzen geraten. Aus diesem Grund sieht der Gesetzgeber eine Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung vor, die diese Kosten für Sie übernimmt. In der Regel werden vom Versicherer Allmählichkeitsschäden, Sachschäden durch Wasser und Schäden durch Bauarbeiten gedeckt. Für genauere Fragen zu versicherten Leistungen prüfen Sie bitte die jeweiligen Tarife.

Um eine optimal auf Ihre Lebenssituation abgestimmte Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung abzuschließen, unterscheiden die Versicherer zwischen den Arten der Häuser und des Verwendungszweckes. Eine Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung wird beispielsweise unterscheiden, ob ein Grundstück überwiegend bewohnt wird, oder ob auf dem Grundstück überwiegend Gewerbe betrieben wird. Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherungen unterscheiden auch bezüglich der Quadratmetergröße und der Größe der dem Grundstück anliegenden Straße. Eine weitere maßgebliche Größe für die Tarifierung der Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung ist zudem die Anzahl der Wohnungen, bzw. Häuser.

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Bauherrenhaftpflichtversicherung

Für viele Menschen ist der Bau eines eigenen Hauses ein Traum, den sie sich im Laufe des Lebens gerne erfüllen möchten. Dabei sind den meisten Bauherrn die offensichtlichen Schwierigkeiten bekannt, wie beispielsweise die grundlegenden Kosten des Baus und die Wahl einer geeigneten Baufirma. Wenigen ist bekannt, welche zusätzlichen Schwierigkeiten entstehen können. So können beispielsweise beim Bau Handwerker oder Besucher verletzt werden, deren Schaden der Bauherr tragen muss. Oder Stürme und Feuer können den Bau verzögern und in diesem Sinne eine finanzielle Mehrbelastung herbeiführen. Eine Bauherrenversicherung sichert Sie gegen alle Eventualitäten ab, die Ihnen als Bauherr begegnen können. Bei Fragen zu einzelnen Einschlüssen der Versicherung prüfen Sie bitte die jeweiligen Tarife.

Als Bauherr sollten Sie beim Abschluss einer Bauherrenversicherung insbesondere darauf achten, dass die Versicherung einen möglichst hohen Schadensbetrag für Personen- und Vermögensschäden abdeckt. Beachten Sie bei der Wahl der Bauherrenversicherung, dass der Bauherr bei einem negativen Ausgang eines Rechtsstreites ggf. unbegrenzt für mögliche Schadensersatzleistungen aufkommen muss. Auch sollten Sie vor Abschluss der Bauherrenversicherung prüfen, inwieweit Ihr Bauanliegen von der Versicherung unterstützt wird, da der Versicherer sehr präzise zwischen Haustypen und Hausnutzung unterscheidet. Eine geeignete und besonnen gewählte Bauherrenversicherung ist daher eine Pflichtversicherung jeder Person, die ein Grundstück bebauen möchte.

Wichtiger Hinweis:

Bei einigen Versicherern ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung bereits in der Privathaftpflichtversicherung enthalten, so dass der separate Anschluss nicht nötig ist, wenn die Versicherungssumme für diese Klausel hoch genug ist. Wir prüfen das in Ihrem Vertrag gerne für Sie.

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