Wir unterstützen Sie gerne bei der Entwicklung eines rechtssicheren und wirkungsvollen bAV-Konzepts mit digitaler Verwaltung für Ihr Unternehmen in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse, Pensionszusage und Pensionsfonds.
Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, die Sie selber als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder als Vorstandsmitglied einer AG haben. Auch für mitarbeitende Familienangehörige gibt es steuerlich sehr interessante Modelle.
Ihre Mitarbeitenden haben hohe Rentenlücken. Da finanzielle Bildung in Deutschland nicht auf dem Lehrplan steht, ist das den meisten Menschen nicht einmal bewusst und sie wissen auch nicht, wie Abhilfe zu schaffen ist. Wenn die bAV richtig umgesetzt wird, ist sie die effektivste Form der Altersvorsorge. Schließen Sie die Rentenlücken Ihrer Belegschaft und nehmen Sie Ihre soziale Verantwortung wahr.
Allgemeine Grundlagen
Wir helfen Ihnen, rechtliche Lücken zu schließen und die Herzen Ihrer Mitarbeiter zu erobern!
Eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist zunächst einmal eine arbeitsrechtliche Zusage. Mit spezialisierten Anwälten sorgen wir für Ihre Rechtssicherheit. Fehler in Ihrer alten bAV sind Haftungsfallen, die zu gegebener Zeit sehr teuer werden können. Zudem senken Sie den Unternehmenswert. Wenn bei einem Unternehmensverkauf eine bAV-Due-Diligence durchgeführt wird, fordert der Käufer entsprechende Abschläge beim Kaufpreis.
Wir empfehlen Ihnen dringend eine rechtliche Zusageprüfung Ihres bAV-Konzeptes durchzuführen. Aus unserer Erfahrung sind die meisten Konzepte fehlerbehaftet – weil sie es bereits von Anfang an waren oder weil keine Anpassung an die rechtlichen Grundlagen stattgefunden hat.
Unsere unabhängige Beratung garantiert Ihnen hochwertige Lösungen für die Mitarbeitenden und unsere digitalen Prozesse sorgen für ein Minimum an Verwaltungsaufwand.
Die bAV erfordert Kompetenzen im Arbeitsrecht, im Steuerrecht und im Versicherungsbereich. Mit den Spezialisten aus unserem Netzwerk bringen wir alle drei Fachgebiete zusammen und sorgen dafür, dass Sie sich als verantwortungbewusster Arbeitgeber darstellen können.
Eine gute bAV erhöht die Arbeitgeberattraktivität, verringert die Personalfluktuation und hilft somit, die Unternehmensziele zu erreichen.
Rechtliche Grundlagen
Seit 2002 haben Mitarbeitende Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge in Form einer Entgeltumwandlung. Gemäß § 1a, Abs. 1 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) liegt die Grenze dafür bei 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Mit Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes am 01.01.2018 wurde diese Grenze auf 8 % erhöht – siehe § 3, Abs. 63, Satz 1 EStG.
Wenn Sie als Arbeitgeber nicht bereits eine Lösung vorhalten, können sich die Mitarbeitenden den Anbieter aussuchen. Da vermutlich jeder Mitarbeitende einen anderen Finanzberater hat, würde das zu einem Wildwuchs mit mehr Verwaltungsaufwand und mehr Haftungsrisiko führen.
Seit dem 01.01.2019 sind Sie verpflichtet, bei Neuverträgen Ihren Mitarbeitenden einen Zuschuss von 15 % zu ihren Entgeltumwandlungsverträgen, i.d.R. eine Direktversicherung, aus Ihrer Sozialversicherungsersparnis zu bezahlen. Das ist in § 1a, Abs. 1a Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt. Für Altverträge gilt die Regel erst ab dem 01.01.2022. Sie sparen i.d.R. mehr als 15 % an Sozialversicherungsbeiträgen. In Zeiten des Fachkräftemangels ist dringend angeraten, einen freiwilligen höheren Zuschuss zu leisten.
Rechtssicherheit und Enthaftung für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Wir bieten in Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten Hilfe bei allen wichtigen Themen zur bAV:
- Due Diligence bei Firmenankauf und Firmenverkauf
- GGF-Versorgung: Auf was ist im Hinblick auf steuerliche Aspektezu achten und wie kann die Versorgung umgesetzt werden?
- Insolvenz-Check bringt Sicherheit für Gesellschafter-Geschäftsführer im Bereich zugesagter Betriebsrenten. Sind Unterstützungsklassen und Pensionszusagen sicher?
- Kongruent rückgedeckte Unterstützungskassen sind die bilanzneutrale und insolvenzfesteste Alternative für die GGF-Versorgung
- Leistungsplangestaltung: Was ist möglich und wie kann die Leistungsphase steuerlich optimal gestaltet werden?
- Liquidationen: Auslagerungen sind ein Dauerthema für Mandanten, insbesondere bei geplanter Nachfolge / Veräußerung
- Moderne Versorgungswerke bieten attraktive Ansätze für Mitarbeiterbindung und –findung der Mandanten auf dem derzeit schwierigen Arbeitsmarkt
- Pensionskassenzusagen: Sanierungsfälle im Bereich der Pensionskassen – Hilfestellung für betroffene Mandanten
- Pensionszusagen: Sanierung – Anpassung – Auslagerung sind ein Dauerthema für Mandanten, insbesondere bei geplanter Nachfolge / Veräußerung
- Prüfschema zur GGF-Versorgung: Nachzahlungsverbot, Zeitpunkt der Erteilung derZusage – Probezeit, Ernsthaftigkeit, Erdienbarkeit, Finanzierbarkeit, Angemessenheit
- Tantiemenumwandlung in bAV verringert Steuerlast und eröffnet neue Wege zur Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer
- Versorgungsausgleich: Was ist zu tun, worauf kann man einwirken und welche Optionen sind möglich?
- Versorgungsordnungen: Verschriftlichung der bAV-Regeln im Unternehmen erleichtert den Umgang mit den Neuregelungen im Betriebsrentenrecht und dem Nachweisgesetz.
- Wertpapierabhängige Pensionszusagen: Pensionszusagen ohne Bilanzberührung in der Handelsbilanz bieten Möglichkeiten für die flexible Ausfinanzierung einer Betriebsrente
Unser bAV-Check-up gibt Sicherheit
Betriebliche Altersversorgung ist in der Regel nicht dauerhaft unverändert – Gesetze (Steuerrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht) und die laufende Rechtsprechung sorgen für eine ständige Bewegung. Umso wichtiger ist es für Unternehmen, die betriebliche Altersversorgung einem Stresstest zu unterziehen. Um sich vor unerwünschten Überraschungen zu schützen, sollten Versorgungswerke in der Regel mindestens alle drei Jahre überprüft werden. Mit unserem bAV-Check-up haben Sie die Möglichkeit, dies von uns prüfen zu lassen, um eine schnelle Ersteinschätzung über den Zustand der bAV im Unternehmen zu erhalten und eventuell entstandene Risiken zu erkennen und zu minimieren.
Wissenswertes zu Versorgungszusagen
- Wann ist eine Kombination von 8 % Direktversicherung und einer zusätzlichen U-Kassenversorgung sinnvoll?
- Verlängerung der Lebensarbeitszeit über die Regelaltersgrenze hinaus. Was passiert?
- Wann Entgeltumwandlung, wann Arbeitgeberfinanzierung?
- Bis zu welcher Einkommensgrenze ist die Beantragung der steuerlichen Fünftelung im Leistungsfall sinnvoll?
- Kapitalzusage mit Verrentungsoption oder umgekehrt?
- Was passiert bei Altzusagen, wenn das BMF-Schreiben vom 09.12.2016 nicht berücksichtigt wurde?
- Für wen ist eine Abfindung im laufenden Dienstverhältnis möglich?
- Firmeninsolvenz, was passiert und welche Handlungsoptionen gibt es?
- Warum ist ein Gesellschafterbeschluß bei Einrichtung / Verpfändung / Erhöhung für die bAV eines GGF zwingend notwendig?
- In welchen Arbeitsverhältnissen macht eine bAV Sinn – wenn z.B. mehrere GF-Positionen existieren?
Weitere Unterpunkte im Menü Personalkonzepte:
Wenn Sie zum Thema betriebliche Altersvorsorge von uns beraten werden wollen, nehmen Sie gerne Kontakt per Telefon oder über die Button unten auf.